Für Veranstalter
Bei öffentlichen Auftritten spielen wir ausschließlich Eigenkompositionen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Damit fallen durch unsere Auftritte keine GEMA-Gebühren an.
Bei öffentlichen Auftritten spielen wir ausschließlich Eigenkompositionen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Damit fallen durch unsere Auftritte keine GEMA-Gebühren an.
Ein Trompeter wird gefragt, wen er denn lieber hätte, seine Frau oder seine Trompete? Er sagt: Die Trompete, da kann ich das Mundstück abnehmen.